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Wir sind Gütestelle in Regensburg.

In langwierigen Gerichtsverfahren werden oftmals wertvolle Arbeitszeit und Energie gebunden. Zudem stellen sie ein hohes Kostenrisiko dar und der Ausgang ist meist ungewiss. Dazu bedeutet die Anrufung der Gerichte in den meisten Fällen das Ende der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen.

Wir begleiten Sie gerne als staatlich anerkannte Gütestellen bei Ihren außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.

Im Gegensatz zu einer Auseinandersetzung vor den Gerichten sind Sie in einem Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle völlig frei, um eine Lösung für den bestehenden Konflikt oder die aktuelle Auseinandersetzung zu finden. In einem Güteverfahren kommt eine Vereinbarung nur dann zustande, wenn alle Parteien dieser freiwillig zustimmen. So werden abschließende Vereinbarungen möglich, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden können, damit auch in Zukunft ein Streit vermieden werden kann.

Aus einer solchen Vereinbarung, die von der Gütestelle in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert wird, können Sie gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung veranlassen wie aus einem Gerichtsurteil. Denn der vor einer Gütestelle geschlossene Vergleich ist ein Vollstreckungstitel gemäß § 794 I Nr. 1 ZPO. Dabei erteilt der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes die Vollstreckungsklausel.

Weiterer Vorteil des Schlichtungsverfahrens vor einer Gütestelle ist die Hemmung der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche. Diese Wirkung tritt bereits mit Eingang des Antrags bei der Gütestelle ein.

Somit können Sie mit einem Schlichtungsverfahren vor unseren Gütestellen auf einfachem und schnellem Weg zu einer vollstreckbaren Vereinbarung gelangen und damit auch juristisch verbindliche Ergebnisse erzielen.

Die Adresse der Gütestelle:

Patrick Metzner
Weißenburgstraße 23
93055 Regensburg
Fon: 0941-2067746

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