Das ist neu!
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Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hemmen Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien den Verfall von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17). Bislang müssen Ansprüche nicht selten innerhalb bestimmter Fristen gerichtlich geltend gemacht werden, damit diese nicht verfallen. Die höchstlichterliche Entscheidung des BAG sorgt dafür, dass dieses Hindernis für einvernehmliche Lösungen –auch im Wege von Vermittlungs- oder Mediationsverfahren- künftig entfällt...
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