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Ihre Sicherheit - Ihr Vorteil

Die Mediation bietet Ihnen im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren eine größere Sicherheit mit sicheren Ergebnissen.

Kontrolle über Verlauf und den Ausgang der Mediationsgespräche

Die Beteiligten eines Mediationsverfahrens haben jederzeit die Kontrolle über das Verfahren und das Ergebnis. Einen Zwang zur Einigung gibt es nicht. Vielmehr sind die Freiwilligkeit an der Gesprächsteilnahme, die Selbstbestimmtheit über den Ablauf und des Gegenstandes der Mediationsgespräche die Hauptvorteile der Mediation. Da die Beteiligten Ziele und Inhalt der Gespräche selbst bestimmen können, sind sie nicht dem Entscheidungsrisiko des Richters ausgeliefert. Eine Mediation kann zu jedem Zeitpunkt des Konfliktes begonnen werden. Sie ist weder an rechtliche Vorgaben noch an konkrete Konstellationen oder Situationen gebunden.

Vertraulichkeit

Im Mediationsverfahren ist sichergestellt, dass nur die Beteiligten Kenntnis von dem Konflikt und von den Beteiligten haben. Die Öffentlichkeit erfährt weder vom Gegenstand noch vom Ausgang der Gespräche. So werden Imageverluste gegenüber Kunden und Konkurrenz vermieden. Weiterhin können die erlangten Informationen nicht über das Mediationsverfahren hinaus verwertet werden. Dies verhindert eine Klausel im Mediationsvertrag, der zu Beginn der Gespräche geschlossen wird.

Zufriedenheit

Eine Mediation wird im Allgemeinen als verständlich, fair und rational empfunden. Die Parteien erarbeiten sich dabei eine eigenverantwortliche Lösung. Dieses Vorgehen führt zu einer hohen Akzeptanz des Ergebnisses und damit zu großer Zufriedenheit unter den Beteiligten. Die Chancen, in einem Mediationsverfahren zu einer Einigung zu gelangen liegen bei ca. 80%. Damit wird die Quote erfolgreich durchgeführter Gerichtsverfahren in vielen Fällen deutlich übertroffen.

Kein Rechtsverlust

Durch ein Mediationsverfahren verschlechtern Sie nicht Ihre Rechtsposition. Der Lauf von Verjährungsfristen kann durch eine Vereinbarung im Mediationsvertrag gehemmt werden. Weiterhin steht Ihnen der Gang zu den Gerichten jederzeit offen, sollte das Mediationsverfahren scheitern oder die Verhandlungen abgebrochen werden. Selbst dann können die gewonnenen Erkenntnisse und die gemachten Erfahrungen im Umgang mit Konflikten Ihnen nicht mehr genommen werden. Die im Mediationsverfahren erlangten Informationen können durch eine Geheimhaltungsklausel im Mediationsvertrag in einem gerichtlichen Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden.

Sicherheit durch den Mediator

Der Mediator ist nur für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich und hat selbst keine Entscheidungskompetenz. Er sorgt für einen geordneten und konstruktiven Ablauf des Mediationsverfahrens und unterstützt die Beteiligten bei der Formulierung ihrer Interessen, Anliegen und Motive.
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